Barrierefreiheit
WAKA Thermosystems GmbH
Anpassungsfähige und barrierefreie Raumkonzepte
Barrierefreie Gebäude sind so gestaltet, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von körperlichen Einschränkungen und Lebensalter.
Dazu gehören breite Türen, ebenerdige Zugänge und rollstuhlgerechte Sanitäranlagen. Anpassungsfähige und leicht umbaubare Raumkonzepte ermöglichen es, Räume flexibel zu nutzen, z. B. durch verschiebbare Wände oder multifunktionale Möbel. Dies erhöht die Langlebigkeit und Nutzungsqualität des Gebäudes.
Barrierefreiheit ist ein gestalterisches Konzept, durch das die menschlichen Erzeugnisse – die physischen wie auch die immateriellen – möglichst von allen Menschen genutzt werden können. Grundlage ist die Diagnose, dass die lange praktizierte Orientierung an „normalen“ Nutzern zu viele Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen ausschließt. Insofern ist Barrierefreiheit ein emanzipatorischer Ansatz zur Inklusion von Menschen mit „Behinderung“ – ein Begriff in Anführungsstrichen deshalb, weil er weiter gedacht werden muss als die reine körperliche und/oder geistige Einschränkung durch Krankheit oder Unfall. Gemeint sind damit auch Einschränkungen durchs Lebensalter, Bildung sowie sozioökonomische Faktoren.
Die häufigste Form von Barrieren und damit das bekannteste Gebiet der Freiheit davon sind gebaute Strukturen. Das ist naturgemäß auch der Bereich des Themas, der unseren Bundesverband effiziente und nachhaltige Gebäude beschäftigt. Doch unnötige Hürden werden auch in anderen Lebensbereichen errichtet – bei Verkehrsmitteln, technischen Geräten, Kommunikationseinrichtungen etc.
Lange galt Barrierefreiheit als Thema für eine kleine Minderheit und war für die breite Masse kaum von Interesse. Die Ideen von Inklusion und Teilhabe mussten zunächst politisch eingeführt und durchgesetzt werden, zunächst auf völkerrechtlicher Ebene in Form der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006, die von Deutschland ratifiziert wurde. Ihr Geist spiegelt sich im deutschen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG); die Barrierefreiheit ist dort im §4 definiert.
Doch mit der steigenden Lebenserwartung in den Industrieländern gerieten auch Einschränkungen durch das Alter zunehmend in den Blick. Nachlassende Sinneswahrnehmung und Beweglichkeit stellten die Gestalter/-innen vor neue Aufgaben: Ihre Produkte musste es auch in alters- oder behindertengerechter Form geben. Besser noch: Die Dinge gleich so zu entwickeln, dass sie für alle taugen. Auf diesen Gedanken entwickelte sich die Idee des „Universal Design“.
Mit dem weiten Verständnis von „Einschränkung“ ist auch das Konzept der Barrierefreiheit als Ideal zu verstehen. Eine völlige Freiheit von Hürden und Hemmnissen für alle Menschen für alle Bereiche kann es nicht geben – aber alle Entscheidungen in der Gestaltung lassen sich daraufhin überprüfen und optimieren, dass Möglichkeiten zum Abbau von Barrieren genutzt werden. Der englische Begriff der „accessibility“, also der „Zugänglichkeit“, ist insofern die passendere Bezeichnung, weil sie keinen Zustand absolut postuliert, sondern den Schwellenabbau relativ begreifbar macht.
Die Barrierefreiheit bei Gebäuden ist sicherlich der Bereich, der den Meisten zu dem Thema einfällt: Rampen für Rollstuhlfahrer, Brailleschrift an Aufzugstasten, Haltegriffe auf Toiletten - das sind alltägliche Beispiele für gebaute Barrierefreiheit bzw. abgebaute Barrieren.
Diese und andere Einrichtungen ermöglichen, dass Menschen ohne fremde Hilfe an ihr Ziel gelangen, auch wenn sie in ihrer Wahrnehmung oder Beweglichkeit eingeschränkt sind. Und das trifft in unserer alternden Gesellschaft auf immer mehr Menschen zu. Ohne diese Maßnahmen wären diese Menschen von vielen Orten ausgeschlossen bzw. im Umkehrschluss: Erst diese Vorkehrungen ermöglichen ihnen ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe.
Deshalb sind Vorgaben zum barrierefreien Bauen in den jeweiligen Landesbauordnungen enthalten, meist jedoch für öffentliche Gebäude und Einrichtungen des Verkehrs. Darüber hinaus regeln die DIN-Norm 18040 bzw. die Europäische Norm 17210, wie barrierefreies Bauen im Einzelnen aussieht. Da ist u. a. der Verzicht auf Schwellen und Stufen festgelegt, die Erreichbarkeit von Elektro- und Sanitäreinrichtungen, die Breite von Türen und die Höhe von Fensterbrüstungen. Andere architektonische Ideen sind etwa anpassungsfähige und leicht umbaubare Raumkonzepte, die es ermöglichen, Räume flexibel zu nutzen, z. B. durch verschiebbare Wände oder multifunktionale Möbel. Für die Integration der entsprechenden Vorschriften in den Planungsprozess von Gebäuden gibt es von verschiedenen Seiten Handreichungen und Leitfäden, etwa von Architektenkammern oder Landesbaubehörden.
Die Einordnung von Barrierefreiheit als Teilaspekt des nachhaltigen Bauens mag nicht jedem sofort einleuchten. Zu oft wird Nachhaltigkeit im engeren Sinne allein unter streng ökologischen Gesichtspunkten verstanden. Doch wenn Nachhaltigkeit der Ansatz ist, jetzt schon an später zu denken, also längere Zeiträume ins Visier zu nehmen, dann geht umweltfreundliches Bauen mit barrierefreiem Bauen einher.
Das Haus, die Wohnung, die auch noch nutzbar sind, wenn die Bewohner auf einen Rollator oder gar Rollstuhl angewiesen sind, sind nachhaltiger als solche, die dann einen Umzug erfordern. Und selbst, wenn sich die Gebäude nachträglich noch umbauen lassen, spart es Zeit und Geld und Nerven, schon beim Bau die praktischen Anforderungen des Alters mitzudenken.
Insofern ist es nachvollziehbar, dass das barrierefreie Bauen in den verschiedenen Bewertungssystemen zum nachhaltigen Bauen ein wichtiges Kriterium ist, so etwa bei der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB), beim Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) oder beim Leitfaden Nachhaltiges Bauen (LNB), den der BenG als Richtlinie präferiert.