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Gut. Besser. Passivhaus
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Potenziale des Passivhausstandards für Kommunen

Klimaneutrales Wachstum – dieses ambitionierte Ziel verwirklicht die Stadt Heidelberg seit 2008 mit ihrem neuen Passivhaus-Stadtviertel, der Bahnstadt Heidelberg. Die Bewohner*innen verursachen 94 % weniger CO2 für Strom und Wärme als andere Heidelberger Bürger*innen im Durchschnitt. Energie für Gebäude macht mehr als ein Drittel des Gesamtenergiebedarfs in Deutschland aus. Das Einsparpotenzial ist enorm, nicht nur mit Blick auf klimaschädliche Treibhausgase, sondern auch mit Blick auf die Kosten. Damit rückt neben der ökologischen auch die soziale Perspektive in den Fokus.

Verwirklichung kommunaler Klimaziele

Während die Bundesregierung Klimaneutralität bis 2045 anstrebt, verfolgen viele Kommunen vor dem Hintergrund der dramatischen Klimawandelfolgen das ehrgeizigere Ziel der Klimaneutralität bis 2030 bzw. 2035. 80 deutsche Kommunen haben den Klimanotstand ausgerufen, in der Regel verbunden mit einem Aktionsplan zur drastischen Verringerung der Treibhausgasemissionen. Der Gebäudesektor spielt dabei eine zentrale Rolle. Mit Blick auf die Klimaziele und die Lebensdauer von Gebäuden müssten bereits heute alle Neubauten klimaneutral entstehen. Das Passivhausinstitut Darmstadt hat bereits 2014 ein Zehn-Punkte-Programm für kommunalen Klimaschutz im Gebäudesektor veröffentlicht.

In der Stadt Frankfurt werden kommunale Grundstücke seit 2007 mit der Auflage verkauft, dass der Investor dort Passivhäuser bauen muss. Eigene Bauvorhaben der Stadt müssen ebenfalls im Passivhausstandard realisiert werden. Die Stadt München strebt an, ihren eigenen Gebäudebestand auf der Grundlage des Passivhausstandards bzw. des Effizienzhaus 40 Standards möglichst klimaneutral zu gestalten, und fördert Neubau und Sanierung mit diesen energetischen Standards finanziell. Die Stadt Heidelberg hat den Anspruch, nach den positiven Erfahrungen mit dem Nullemissionstadtteil Bahnstadt künftige Quartiere als Plusenergie-Quartiere umzusetzen. Auch dabei spielt der Passivhausstandard auf Grund des äußerst geringen Gebäudeenergiebedarfs eine wichtige Rolle.

Verwirklichung kommunaler Klimaziele

Entlastung kommunaler Haushalte von steigenden Energiekosten

Entlastung kommunaler Haushalte von steigenden Energiekosten

Eine Erhebung der KfW im Jahr 2022 hat ergeben, dass die gestiegenen Energiekosten für 50 % der Kommunen nur schwer tragbar sind. Der Anteil dieser Ausgaben am Gesamtbudget war bei den befragten Kommunen um ein Drittel gestiegen. Die Folge sind zwingende Einsparungen in anderen Bereichen, aber auch Anpassungsmaßnahmen beim Energieverbrauch. Damit verbunden sind steigende Investitionen in die Energieeffizienz, gerade auch in Form energetischer Sanierungen.

Der Passivhausstandard bedeutet mehr Unabhängigkeit von globalen Entwicklungen und steigenden Energiepreisen. Auch wenn durch das aktuelle Gebäudeenergiegesetz der Einbau nachhaltiger Heizungen und die Planung von Nahwärmenetzen mit erneuerbaren Wärmequellen an Fahrt gewinnen: Deutschland steht noch am Anfang dieses langen Weges. Das Passivhaus als etablierter Gebäudestandard spart gegenüber herkömmlichen Gebäuden 70-80 % Heizenergie ein. Sofort.

Im Gebäudebestand ist der Einsatz von Wärmepumpen ohne energetische Sanierungsmaßnahmen oft nicht sinnvoll möglich. Planung und Aufbau kommunaler Wärmenetze werden viele Jahre in Anspruch nehmen und sind nicht überall wirtschaftlich machbar. Für Kommunen spricht viel dafür, Energiekosten ihrer bestehenden und künftigen Liegenschaften mit der Sanierung zum Passivhaus bzw. einem Passivhausneubau zu senken. Die moderaten Mehrkosten von 3-5 % amortisieren sich in wenigen Jahren. Eine Investition in die Zukunft, Wohlfühlklima inklusive.

Das kommunale Wohnungsbauunternehmen ABG FRANKFURT HOLDING GmbH hat bereits vor dem Grundsatzbeschluss des Stadtrats 2007 seine Wohnungen im Passivhausstandard errichtet, weil es sich betriebswirtschaftlich rechnet.

Interview mit F. Junker „Wir machen es, weil es sich rechnet“.

Der Ingenieur und Energieberater Jörg Linnig schlägt zur Sicherung der energetischen Qualität kommunaler Gebäude die Definition der Lebenszykluskosten eines Gebäudes innerhalb der erwarteten Lebensdauer als maßgebliches Kriterium bei der öffentlichen Ausschreibung von Bauvorhaben vor. Dazu zählten alle Kosten für die Investitionen inklusive Kapitaldienst sowie die Energie- und Betriebskosten, Kosten für Wartung und Instandhaltung. Auf diese Weise könne auf die Vorgabe des energetischen Standards verzichtet werden.

Zum Beitrag von Jörg Linnig, Klimaschutz in Kommunen.

Entlastung von Mietern durch den Passivhausstandard

Der Wunsch nach bezahlbarem Wohnraum für die Einwohner*innen und eigene Mitarbeiter*innen ist einer der Hauptgründe für kommunalen Wohnungsbau. Durch die rapide gestiegenen Energiekosten sind es inzwischen auch die hohen Nebenkosten, die Mieter*innen vor große Probleme stellen. Mit dem Bau und der Sanierung eigener Wohnungen im Passivhausstandard und einer entsprechenden Vorgabe an externe Bauherren tragen Kommunen nachhaltig zu einer dauerhaften Entlastung von Mieter*innen bei.

Für die Kommune als Vermieter hat das Passivhaus noch einen weiteren Vorteil: Gebäude mit einem Heizwärmebedarf von unter 15 kWh/m² pro Jahr sind auf Grund einer Ausnahmeregelung in § 11 Abs. 1 Nr. 1 Heizkostenverordnung bei der Heizung von der verbrauchsabhängigen Abrechnung befreit. Das reduziert den finanziellen und administrativen Aufwand bei der Verbrauchserfassung und der Nebenkostenabrechnung erheblich und bietet Mieter*innen Kostensicherheit. Die städtische ABG FRANKFURT HOLDING GmbH hat damit gute Erfahrungen gemacht und berichtet aufgrund der geringen Nebenkosten generell von einer sehr großen Nachfrage der Mieter nach den Passivhaus-Wohnungen in ihrem Bestand.

Interview mit F. Junker „Wir machen es, weil es sich rechnet“.

Entlastung von Mietern durch den Passivhausstandard
Bildnachweis (von oben nach unten): iStock pcess609, Pixelio Thorben Wengert, iStock filmfoto.