Zuschuss für Passivhaus-Wohnbauprojekte wird auf 750 Euro angehoben
Förderung für Neubau-Passivhäuser und Sanierungen Richtung Passivhaus-Standard
Wer von Anfang an bei der Eigenheimplanung nachhaltig denkt und einen möglichst niedrigen Energiebedarf schon ab der ersten Skizze berücksichtigt, den fördert der Bundesverband Pro Passivhaus e.V. seit vielen Jahren mit einem Planungszuschuss. Voraussetzung ist, dass es sich beim geplanten Bauprojekt um ein echtes Passivhaus handelt, oder das Gebäude nach Sanierung den EnerPHit-Standard erreicht. Zum ersten Juli 2024 erhöht Pro Passivhaus den erfolgreichen Anreiz, sein Eigenheim von Vorneherein als Passivhaus planen zu lassen, um 50 Prozent auf 750 Euro pro Projekt.
Das Thema Nachhaltigkeit ist aus der Bau- und Sanierungsplanung heute nicht mehr wegzudenken. Wer baut, tut also gut daran, so zu planen, dass das entstehende Gebäude einen möglichst niedrigen Energiebedarf hat, um Klimaschutz und generell steigendem Strombedarf Rechnung zu tragen. Mit gerade mal 15 kWh pro Quadratmeter und Jahr liefert der Passivhausstandard ein unschlagbares Argument, seinen Wohntraum als Passivhaus zu realisieren oder in Richtung Passivhaus-Standard zu sanieren.
Liegt die Planung des Bauvorhabens in den Händen eines erfahrenen Passivhaus-Planers, so spart das Zeit und Geld, da die Anforderungen an das Gebäude von der ersten Skizze an berücksichtigt werden können und nicht im Nachgang optimiert werden müssen. Der erfahrene Planer wird die obligatorische dichte Gebäudehülle, die solare Ausrichtung auf dem Baugrund und die Vermeidung von Wärmebrücken wie Erker oder Gauben bereits im Vorfeld berücksichtigten. Die Kosten für Planung und Bau liegen heute unwesentlich höher als die eines herkömmlichen Effizienzhauses. Die geringen Mehrkosten amortisieren sich innerhalb der ersten Betriebsjahre des Wohnhauses.
Der Bundesverband Pro Passivhaus e.V. unterstützt bereits seit vielen Jahren angehende Passivhausbewohner mit einem Planungszuschuss für das selbstgenutzte Passivhaus oder der Sanierung des Eigenheims in Richtung Passivhaus. Für die Förderfähigkeit muss die Planung mit dem Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) erfolgt sein und das Erreichen des Standards „Passivhaus“ (bei Neubauten) bzw. „EnerPHit“ (bei Sanierungen) nachgewiesen werden.
Die Förderbedingungen sind sehr überschaubar: Während der Planungsphase wird der Antrag auf Förderung bei Pro Passivhaus e.V. eingereicht. Ein einfaches Formular für den Antrag ist unter www.propassivhaus.de/passivhaus/passivhaus-foerderung.html zu finden. Pro Passivhaus e.V. entscheidet, nach Sichtung der benötigten Unterlagen, über die Förderfähigkeit des Projektes.
Die Ausbezahlung erfolgt nach Abschluss des Bau- oder Sanierungsvorhabens, wenn EnerPHit- oder Passivhausnachweis, sowie einige Bilder und die Pläne zur Dokumentation vorliegen.