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Gut. Besser. Passivhaus

Förderung für Sanierung zum Passivhaus und Neubau-Passivhäuser

Beim Bau eines selbstgenutzten Passivhauses oder der Sanierung des Eigenheims in Richtung Passivhaus, unterstützt der Bundesverband Pro Passivhaus e. V. das Vorhaben mit 500 Euro Planungszuschuss. Wie? Für die Förderfähigkeit muss die Planung mit dem Passivhaus-Projektierungspakt (PHPP) erfolgt sein und das Erreichen des Standards „Passivhaus“ (bei Neubauten) bzw. „EnerPHit“ (bei Sanierungen) nachgewiesen werden.

Durch gestiegene Energiekosten und den notwendigen Klimaschutz ist das Thema Nachhaltigkeit aus der Bau- und Sanierungsplanung nicht mehr wegzudenken. Gut, wer bei der Planung gleich im Passivhausstandard denkt: eine möglichst dichte Gebäudehülle mit Vermeidung von Wärmebrücken, dichte Fenster und eine obligatorische Lüftungsanlage, die das Lüften zur Kür macht und nicht mehr zur Pflicht. Darüber hinaus wird beim Neubauprojekt so geplant, dass das Gebäude bestmöglich auf dem Grundstück ausgerichtet ist, um den Sonneneinfall optimal zu nutzen. Und das Ganze kostet kaum mehr als ein herkömmliches Niedrigenergiehaus oder ein KfW-Effizienzhaus – vor allem dann, wenn die Planung in den Händen erfahrener Passivhausplaner liegt.

Die Förderbedingungen sind sehr überschaubar: Während der Planungsphase wird der Antrag auf Förderung bei Pro Passivhaus e.V. eingereicht. Ein einfaches Formular für den Antrag ist unter www.propassivhaus.de/passivhaus/passivhaus-foerderung.html zu finden. Pro Passivhaus e.V. entscheidet, nach Sichtung der benötigten Unterlagen, über die Förderfähigkeit des Projektes.

Die Ausbezahlung erfolgt nach Abschluss des Bau- oder Sanierungsvorhabens, wenn EnerPHit- oder Passivhausnachweis, sowie einige Bilder und die Pläne zur Dokumentation vorliegen.